Zusätzliche Informationen zu den aktuellen CORONA-Regelungen (Stand: 17.05.2020)
Informationen vom BTSV-Vizepräsidenten:
Hallo zusammen,
die Eigendynamik im Sport-Informationsbereich zur Corona-Krise nimmt weiter ihren Lauf.
Zu der letzten von mir verteilten Mailnachricht (siehe letzte Info vom 11.05.) betrachte ich es als notwendig, eine ergänzende Mitteilung weiterzugeben.
Es ist aktuell schwierig, überhaupt eine korrekte Aussage zu treffen, vor allem deshalb, weil es fast täglich neue oder erweiterte Statements der Bayerischen Regierung gibt und weil es eine Holschuld ist, sich diese Informationen zu verschaffen.
Aktuell kenne ich drei Aussagen, wo Städte oder Landkreise trotz der Öffnung des Sportbetriebs Verbote ausgesprochen haben. Mir sind dazu Augsburg, Bad Staffelstein und der Landkreis Coburg bekannt.
Der Landkreis Coburg hat z.B. für Mannschaftssport ein Trainingsverbot ohne Ausnahme ausgesprochen.
Grund: Das Verbot gilt so lange, bis die widersprüchlichen Aussagen der Bayerischen Staatsregierung geklärt werden.
Ich muss dem soweit zustimmen, dass auch ich die Mitteilungen an euch nur mit mehrfacher Rücksprache mit dem BLSV herausgegeben habe, weil das Thema richtig schwer verständlich geworden ist.
Ich habe deshalb auch darauf verzichtet, euch Verordnungen oder Kommentare beizufügen.
Ich möchte nun folgendes ergänzend mitteilen:
1. Natürlich kann ein Landkreis oder eine Stadt strengere Maßstäbe setzen, als es die Bayerische Staatsregierung für den Trainingsbetrieb vorgibt.
Das kann schon allein dadurch passieren, wenn die Obergrenze der Corona-Ansteckungen in einer Stadt oder einem Landkreis überschritten werden und darauf Maßnahmen resultieren.
2. Ich bitte deshalb die Vereine, wegen des Trainingsbetriebs unbedingt abzuklären, ob es in eurem Landkreis, Stadt oder Gemeinde zur Regelung der bayerischen Staatsregierung Einschränkungen gibt.
3. Die letzten von mir herausgegebenen Regeln beruhen auf der vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese Verordnung war ursprünglich gültig vom 11.-17.05.2020.
Die Verordnung ist jetzt bis zum 29.05.2020 verlängert worden.
Empfehlung:
Ich habe gestern eine Empfehlung gelesen, wie Vereine eine optimale Umsetzung der aktuellen Maßnahmen erreichen könnten.
Da wird empfohlen, dass die Vereine sich für die Zeit der Corona-Krise einen Sicherheitsbeauftragten wählen oder bestimmen, z.B. aus dem Vorstand, 2. Vorsitzender oder so ähnlich.
Dieser Sicherheitsbeauftragte verwaltet für die Abteilungen des Vereins die Regeln und Anordnungen zum Trainingsbetrieb und später auch zum Wettkampfbetrieb.
Die Turnspiel-Abteilung würde die vom BTSV verteilten Regelwerke für die Corona-Krise an den Sicherheitsbeauftragten weitergeben, der sich um das Umfeld kümmert.
Das würde auch für die Nutzung des Sportgeländes hilfreich sein, wenn verschiedene Abteilungen das Sportgelände gemeinsam nutzen.
Damit würde für die Abteilung selbst eine Entlastung eintreten, die Abteilungsleiter und Trainer könnten sich mehr dem eigentlichen Sport widmen.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Unger