Corona: Überarbeitete Regelung zum Trainingsbetrieb (Stand 11.05.2020)
Überarbeitete Regelung zum Trainingsbetrieb:
die neuen Verhaltensregeln für den Trainingsbetrieb während der Corona-Ansteckungsgefahr bilden sich auch bei der Bayerischen Staatsregierung und beim BLSV erst nach und nach aus. Vielleicht ist das auch verständlich, wenn nach Beratungen der Regierung direkt anschließend Pressekonferenzen stattfinden und neue Verordnungen unmittelbar herausgegeben werden müssen. Die Kommentare zu solchen Verordnungen können verständlicherweise erst Zug um Zug optimiert werden.
Deshalb bitte ich auch um das Verständnis, dass ich innerhalb von drei Tagen drei Versionen für die Verhaltensregeln zum Trainingsbetrieb herausgebe.
Tatsache ist aber, dass in der aktuellen Version die Anforderungen jetzt auch besser verständlich beschrieben sind und die Vereine die Umsetzung praktikabel gestalten können.
Es ist jetzt einfach so, dass wir uns an die gegebene Situation anpassen müssen. Für uns alle ist jetzt Geduld gefragt.
Eine wesentliche Korrektur ist, dass das Thema mit den maximal 5 Personen jetzt ausgeweitet worden ist, in der Form, dass es mehrere 5er-Gruppen bei einem Training geben darf.
Alle diese Angaben und Inhalte sind selbstverständlich ohne Gewähr. Rechtlich ausschlaggebend in diesem Zusammenhang sind grundsätzlich die Vorgaben der Bay. Staatsregierung, die individuell von Vereinsseite zu prüfen sind.
Auszüge daraus (ohne Gewähr) zum Trainingbetrieb (Stand: 11. Mai 2020) seht ihr hier: 
siehe auch: www.btsv.eu