Neuigkeiten zum Thema Hallenbetrieb (Stand: 08.10.20)
Liebe BTSV-Funktionäre,
seit 01.10.2020 hat die Bayerische Staatsregierung in der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Bayerischen Landesport-Verbandes für den Hallensport neue Richtlinien erlassen.
In der beiliegenden Anlage habe wir diese Regeln für die Zwecke des BTSV zusammengefasst und eine Corona-Nachverfolgungsliste erstellt.
Die Vereine müssen für ihre Sporthalle ein lokales Hygieneschutzkonzept vom Hallenbetreiber besorgen oder ggf. eines selbst ausarbeiten.
Für den Wettkampfbetrieb gibt es ein ergänzendes BTSV-Hygieneschutzkonzept, das ähnlich aussieht, wie es für das Training im Freien erstellt wurde.
Zu diesen beiden Vorlagen können die Kommune oder das Landratsamt zusätzlich weitere Maßnahmen oder Einschränkungen erlassen.
Aktuell haben wir die Einschränkung der Hallensperrung von den Hallenbetreibern an zahlreichen Orten.
Sobald es neue Entwicklungen gibt werde ich wieder eine Information herausgeben.
Bitte nehmt das Hygienekonzept sehr ernst, denn nicht nur dass die Strafen für die Nichteinhaltung schon sehr angestiegen sind, es kann auch schnell das „Aus“ für den Sportbetrieb bedeuten.
Bitte achtet bei der Corona- Nachverfolgungsliste (Excel), dass diese ordnungsgemäß und richtig ausgefüllt wird, denn diese soll der Behörte beim Nachverfolgen evtl. Infektionsketten helfen.
Hygienekonzept:

Corona-Nachverfolgung:

Mit sportlichen Grüßen
Jürgen Geyer
Jurastraße 8
91226 Rednitzhembach
Tel.:09122/78220
Handy: 0170/7887877
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