Hygieneschutzkonzept zum Hallenbetrieb
Neuigkeiten zum Thema Hallenbetrieb (Stand: 02.09.20)
Liebe BTSV-Funktionäre und Vereinsvertreter,
seit 2.9.2020 gibt es eine neue Corona-Regelung der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landesport-Verbandes für den Hallensport.
In der beiliegenden Anlage habe ich diese Regeln für die Zwecke des BTSV zusammengefasst.
In Rücksprache mit dem BLSV habe ich mich auf folgende Vorgehensweise geeinigt:
Der Verein muss für seine Halle ein lokales Hygieneschutzkonzept erarbeiten oder vom Hallenbetreiber besorgen und mit ihm abstimmen.
Für den Sportbetrieb selbst gibt es ein ergänzendes BTSV-Hygieneschutzkonzept, das ähnlich aussieht, wie es für das Training im Freien erstellt wurde.
Zu diesen beiden Vorlagen können die Kommune oder das Landratsamt weitere Maßnahmen oder Einschränkungen erlassen. Aktuell haben wir die Einschränkung der Hallensperrung von den Hallenbetreibern an zahlreichen Orten. Voraussichtlich Mitte September werden die bayerische Staatsregierung und der BLSV über weitere Lockerungen sprechen, u.a. über die Öffnung der Hallen für den Vereinssport. Der BLSV sieht als nächsten Schritt außerdem die Freigabe des Kontaktsports für den Wettkampfbetrieb und die Zulassung von einer begrenzten Zuschauerzahl.
Sobald es neue Entwicklungen gibt, werde ich wieder eine Information herausgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Unger
Klinglerstr. 18
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