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Corona: Regelung zum Trainings- u. Spielbetrieb (Stand 12.01.2022)


Korbball gelb klassisch  wichtig Symbol   Info an alle Vereine:

Die 15. BayIfSMV wurde überarbeitet und ist bis zum 09.02.22 gültig.

Wichtige Punkte:

  • die Ausnahmegenehmigung für die Jugend 14 – bis 17 Jahre wurde verlängert.
  • der zusätzliche Testnachweis bei 2 G plus entfällt ab dem Zeitpunkt/Tag der „Booster“-Impfung.
  • ebenso bei Personen, welche nach einer vollständigen Immunisierung eine Infektion überstanden haben.

In der beiliegenden Anlage ist die Corona bedingte BTSV-Regelung für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zusammengefasst.

Die Regelung ist ab sofort gültig.

Bei Fragen stehen Fritz Unger und Jürgen Geyer zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Geyer                                                                 Fritz Unger
BTSV Vize-Präsident Sport                                            BTSV-Präsident
09122-78220                                                                 09568-4057
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Hier die neuen Regelungen im Detail:  artikel ansehen pdf

siehe auch:  www.btsv.eu

 
Michael Müller
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Informationen