Corona: Regelung zum Trainings- u. Spielbetrieb (Stand 12.01.2022)
Info an alle Vereine:
Die 15. BayIfSMV wurde überarbeitet und ist bis zum 09.02.22 gültig.
Wichtige Punkte:
- die Ausnahmegenehmigung für die Jugend 14 – bis 17 Jahre wurde verlängert.
- der zusätzliche Testnachweis bei 2 G plus entfällt ab dem Zeitpunkt/Tag der „Booster“-Impfung.
- ebenso bei Personen, welche nach einer vollständigen Immunisierung eine Infektion überstanden haben.
In der beiliegenden Anlage ist die Corona bedingte BTSV-Regelung für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zusammengefasst.
Die Regelung ist ab sofort gültig.
Bei Fragen stehen Fritz Unger und Jürgen Geyer zur Verfügung.
Mit freundlichen GrüßenJürgen Geyer Fritz Unger
BTSV Vize-Präsident Sport BTSV-Präsident
09122-78220 09568-4057
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Hier die neuen Regelungen im Detail: 
siehe auch: www.btsv.eu
Michael Müller
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