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Corona: Überarbeitete Regelung zum Trainings- u. Spielbetrieb (Stand 06.11.2021)


Korbball gelb klassisch  wichtig Symbol   Info an alle Vereine:

Die neue 14. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist ab 06.11.2021 gültig und erst ab heute als rechtsgültiger Text zu Verfügung gestellt.
Die „Krankenhausampel“ ist heute, am Samstag (06.11.), auf gelb gesetzt worden, somit gelten ab Sonntag neue, verschärfte Corona-Maßnahmen.
Damit dürfte ab Sonntag überall dort, wo nicht regional schon die rote Stufe ausgerufen wurde, eine Erhöhung des Sicherheitsstandards gelten.
Überall wo bisher die 3G-Regel galt - also Zutritt für Geimpfte, von Corona Genesene oder negativ Getestete - gilt dann die 3G-plus-Regel.
Das bedeutet, dass statt eines Schnelltests ein PCR-Test notwendig ist.
Der Maskenstandard wird auf FFP2 erhöht.
Viele bayerische Regionen gelten aber bereits als regionale Hotspots.
Überall dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz bei über 300 liegt und zusätzlich die Intensivbetten im Sprengel der örtlichen Rettungsleitstelle zu mehr als 80 Prozent ausgelastet sind, gelten die Regelungen für eine rote Krankenhaus-Ampel.
In der beiliegenden Anlage ist die Corona bedingte BTSV-Regelung für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zusammengefasst. Die Regelung ist ab sofort gültig.
 
Bei Fragen stehen Fritz Unger und Jürgen Geyer zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Geyer                                                                 Fritz Unger
BTSV Vize-Präsident Sport                                          BTSV-Präsident
09122-78220                                                                 09568-4057
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Hier die neuen Regelungen im Detail:  artikel ansehen pdf

siehe auch:  www.btsv.eu

 
Michael Müller
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