Zugang zu Spieltagen - Kinder unter 6 Jahren

Liebe Korbballvereine,
wir haben das erste Wochenende mit Spielbetrieb hinter uns. In den meisten Fällen hat alles funktioniert. Ich möchte jedoch ausdrücklich noch einmal auf den Beschluss hinweisen, dass in den Hallen nur die 15 Personen eines jeden Vereines zulässig sind, die auch auf der Teilnehmerliste aufgeführt sind. Diese unterliegen der 3G-Regelung. Für die Richtigkeit dieser Liste (Einhaltung 3G-Regelung) und aller darauf aufgeführten Personen ist der jeweilige Verein verantwortlich, das dokumentiert der Verein mit seiner Unterschrift. Es sind keine weiteren Personen, auch keine Kinder unter 6 Jahren, zusätzlich an den Spieltagen zugelassen. Die Hallenaufsicht hat Sorge zu tragen, dass nicht mehr Personen in der Halle sind. (15 Personen je Verein + Schiedsrichter)
Kinder unter 6 Jahren fallen nicht unter die 3G-Regelung, jedoch unter die Anzahl der Personen, die je Verein mit in die Halle genommen werden dürfen.
(also unter die 15 Personen je Mannschaft)
Sollten Verstöße gegen die 3G-Regel bzw. gegen das Hygienekonzept von den Behörden gemeldet bzw. bestraft werden, haften die Vereine (für die Richtigkeit ihrer Listen) bzw. die Hallenaufsicht (die für die Einhaltung des Hygienekonzepts in der Halle verantwortlich ist). Siehe auch Schreiben des Präsidenten.
Mit sportlichen Grüßen
Klaus Tropsch
Landesfachwart Korbball