Handlungsempfehlung (12.05.2021) vom BLSV zur Impfpriorisierung

NEU! Gibt es eine Impfpriorisierung für im Sport tätige?
Ja! Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit fallen unter die sog. dritte Impfpriorität. Unter § 4 Abs. 1 Nr. 8 der CoronaImpfV sind „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind“ für die erhöhte (dritte) Priorität vorgesehen. Davon erfasst sind auch Personen, welche in Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§§ 11-13 SGB VIII) tätig sind, da dies nach § 2 Abs. 2 SGB VIII Leistungen der Jugendhilfe sind (https://bit.ly/3tRYJhc).“
Bei der Anmeldung über www.impfzentren.bayern.de ist im Feld „Ich arbeite in einer Kinder- oder Jugendbetreuung, Schule, bzw. Hochschule“ die Option „Einrichtungen der Kinder- und Jugend-hilfe“ auszuwählen und eine Bescheinigung des Vereins vorzulegen.
NEU! Benötige ich hierzu eine Bestätigung meines Vereins?
Ja! Um bestätigen zu können, dass der/die hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit tätig ist, wird eine Bestätigung des Vereins benötigt. Hierzu können Sie unsere Mustervorlage verwenden, die wir unter folgendem Link zur Verfügung stellen:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/04/Bestaetigung-fuer-Impfzentrum_Vorlage.docx
NEU! Gibt es auch eine Impfpriorisierung für im Seniorensport tätige?
Nein! Lt. der gültigen Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) besteht für Personen, welche im Seniorensport tätig sind (z. B. Übungsleiter, Trainer) keine Möglichkeit der Impfpriorisierung.
Michael Müller