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Corona: Regelung zum Trainings- u. Spielbetrieb (Stand 21.03.2022)

Korbball gelb klassisch  wichtig Symbol   Info an alle Vereine:

Die 15. BayIfSMV wurde (21.03.2022) überarbeitet und ist bis zum 02.04.2022 gültig.
Ein wichtiger Punkt auf dem der BLSV hinweist (Seite 5):
Es ist nicht möglich, die Kontrolle der entsprechenden Nachweise Gastmannschaften zu überlassen.
Eine Übertragung der Kontrollpflicht auf die Gastmannschaft ist nicht möglich.
D.h. der Heimverein muss sich auch von den Sportlerinnen und Sportlern von Gastmannschaften die jeweiligen Nachweise zeigen lassen.
In der beiliegenden Anlage ist die Corona bedingte BTSV-Regelung für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zusammengefasst.
Die Regelung ist ab sofort gültig.
Bei Fragen stehen Fritz Unger und Jürgen Geyer zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Geyer                                                                 Fritz Unger
BTSV Vize-Präsident Sport                                            BTSV-Präsident
09122-78220                                                                 09568-4057
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Hier die neuen Regelungen im Detail:  artikel ansehen pdf

siehe auch:  www.btsv.eu

 
Michael Müller
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